Kann ich mein Haus, trotz diverser Probleme, zu einem guten Preis verkaufen?
Hier bieten wir Ihnen eine kleine Auswahl von Problemstellungen mit entsprechender Information dazu an.
Ist Ihr Problem dabei?
Lage ist schlecht
"Lage Lage Lage ...."
Diesen Ausspruch kennen sicherlich die Meisten und natürlich ist die Lage einer der entscheidensten Faktoren beim Kauf einer Immobilie.
Aber, was für den einen zu ländlich ist, ist für den anderen ein Naturparadies.
Was für den einen zu Multikulti ist, ist für den anderen ein besonderes Flair der kulturellen Vielfalt.
Die Einschätzung der Lage ist also auch eine subjektive Wahrnehmung des Standorts. Lassen Sie sich von Klischees oder niedrigen Durchschnittswerten aufgrund einer vermeintlich schlechten Lage nicht verunsichern. Einige negative Aspekte kann man zwar nicht schön reden und sollte man auch nicht, aber mit bestimmten Verkaufsstrategien, der richtigen Wahl der Vermarktung und einem gewissen Verkaufsgeschick lassen sich die negativen Auswirkungen auf den Kaufpreis reduzieren.
Des Weiteren werden Potenziale, Veränderungen in der Umgebung, Aufschwung und Zerfall, nicht in einer allgemeinen Lageübersicht widergespiegelt und oft nicht richtig bewertet. So gibt es Lagen, bei denen in den kommenden Jahren ein Aufschwung zu erwarten ist, der oft nicht gesehen und entsprechend berücksichtigt wird.
Gerne erstellen wir für Sie im Rahmen einer Objektbewertung eine aussagekräftige Standortanalyse.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist so hoch
Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ablösung eines Kredits im Rahmen eines Immobilienverkaufs sehr hoch ist, gibt es einige Optionen, um die finanzielle Belastung zu mindern oder die Zahlung zu vermeiden. Hier sind einige Ansätze:
Erbpacht
Wenn auf dem Grundstück, auf dem das zu verkaufende Haus steht, eine Erbpacht (auch Erbbaurecht genannt) eingetragen ist, beeinflusst dies den Verkaufsprozess erheblich. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du beachten musst, wenn du ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück verkaufen möchtest:
Der Verkauf eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück ist komplexer als der Verkauf eines Hauses mit einem voll im Eigentum stehenden Grundstück. Es ist wichtig, dass du den Erbpachtvertrag genau verstehst, den potenziellen Käufern alle relevanten Informationen offenlegst und die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers einholst. Ein erfahrener Immobilienmakler und Notar können dir helfen, den Prozess rechtssicher und transparent abzuwickeln.
Wertsteigerungen / Modernisierungen
Als Immobilienprofis wissen wir, dass der Verkauf einer Immobilie nicht nur von der Lage und Größe des Objekts abhängt, sondern auch vom Zustand und der Ausstattung. Verkäufer stehen oft vor der Frage, wie sie ihre Immobilie optimal präsentieren und den Wert steigern können, ohne übermäßig in Sanierungen zu investieren. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserem maßgeschneiderten Modernisierungskonzept unterstützen wir Sie dabei, gezielt und kosteneffizient aufzuwerten – und das mit einem klaren Fokus auf wertsteigernde Maßnahmen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Modernisierungen sich vor einem Verkauf besonders lohnen und wie wir als Immobilienprofis Sie dabei begleiten können.
Der erste Eindruck zählt – das gilt auch für Immobilien. Interessenten vergleichen bei einer Besichtigung nicht nur die Grundrisse und Lage, sondern auch den Zustand von Bädern, Fenstern, Heizungssystemen und Bodenbelägen. Moderne, funktionale Ausstattungen können den Verkaufspreis deutlich erhöhen und das Objekt attraktiver machen. In vielen Fällen übersteigen die Investitionen in Modernisierungen den daraus resultierenden Wertzuwachs deutlich. Zudem verbessern sie die Verhandlungsposition des Verkäufers, da potenzielle Käufer weniger Gründe für Preissenkungen finden.
Als Immobilienbüro in Kombination mit unserer Tochterfirma, Meisterbetrieb Creativ Concept Haus (CCH), bieten wir Ihnen ein individuell angepasstes Modernisierungskonzept, das genau auf Ihre Immobilie und Ihre Verkaufsziele zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, mit gezielten Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie zu steigern, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Der Verkaufsprozess wird dadurch nicht nur beschleunigt, sondern Sie erzielen in der Regel auch einen höheren Verkaufspreis.
Eine gut durchdachte und gezielt umgesetzte Modernisierung kann den Verkaufspreis einer Immobilie deutlich steigern. Indem Sie in die richtige Technik und Optik investieren, schaffen Sie nicht nur einen bleibenden Mehrwert für den neuen Eigentümer, sondern auch für sich selbst durch einen höheren Verkaufserlös. Wir, mit der Unterstützung unserer Meister-Handwerksbetriebs stehen Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für den Verkauf Ihrer Immobilie!
Nebenkosten
Asbest im Haus
Häuser, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, enthalten mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit Asbest. Selbst kleine Bauarbeiten werden so schnell zur Gesundheitsgefahr.
Wo findet man Asbest im Haus?
Fest gebundener Asbest findet sich vor allem in Dachplatten oder Wellplatten, aber auch Rohre oder Kabelkanäle können betroffen sein. Auch in Bodenbelägen wurde fest gebundener Asbest verwendet: Hier besteht keine Gesundheitsgefahr aus, solange Dachplatten, Rohre und Co. nicht beschädigt sind.
Wie gefährlich ist Asbest im Haus?
Asbest wird gefährlich, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, z.B. im Rahmen von Renovierungsarbeiten oder einer Sanierung.
Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können diese langfristig schwere oder sogar tödliche Krankheiten erzeugen.
Muss der Asbest beim Verkauf gemeldet werden?
Bei Verwendung von Asbest im Haus liegt ein objektiver, offenbarungspflichtiger Baumangel vor. Der Verkäufer hat daher eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Der Käufer selbst muss sich außerdem aktiv mit dem Verdacht der Asbestbelastung auseinandersetzen und sollte sich die Immobilie daher sehr genau anschauen.
Jedoch:
Einer Schätzung des Schieferproduzenten Rathscheck Schiefer zufolge sind in Deutschland immer noch rund 700 Millionen Quadratmeter Dachfläche mit kleinformatigen Dachplatten aus Asbestzement eingedeckt, die gesundheitlich für Bewohner älterer Häuser im Normalfall kein Risiko spielen. Das gilt aber nur, wenn der Asbest auch in Ruhe gelassen wird. Aufgrund der Häufigkeit und da es offensichtlich für jeden Erwerber zu erkennen ist, gilt die Aufklärungspflicht in speziellen Fällen nur bedingt.
Wie saniere ich Asbest-belastete Bauteile?
Bei notwendigen Sanierungsarbeiten mit Asbestteilen, raten wir dringend zur Beauftragung einer entsprechenden Fachfirma, weil für das Entfernen von Asbest besonders strenge Vorsichtsmaßnahmen gelten. Atemschutzgeräte und Schutzanzüge sind Pflicht.
Gerne beraten wir Sie näher zu diesem Thema und geben Ihnen entsprechende Empfehlungen.
Unrealistische Preise im Internet
Wenn sich ein Eigentümer dazu entschließt seine Immobilie zu verkaufen, ist der erste Schritt häufig die eigene Internetrecherche für eine ungefähre Preisvorstellung. Anhand von Vergleichsobjekten und Durchschnittspreisen auf gängigen Portalen erhält der Verkäufer dann viele unterschiedliche Preise - so unterschiedlich, dass der Verkäufer im ersten Kontaktgespräch mit uns entweder total verunsichert ist, viel zu niedrige oder auch viel zu hohe Preisvorstellungen für den Verkauf seiner Immobilie hat.
Das Problem:
Um diese Fehler und Probleme bei der, für den Erfolg ganz wichtigen Objektbewertung, nicht zu begehen, empfehlen wir grundsätzlich eine Bewertung durch Profis vorzunehmen.
Wir ermitteln sowohl anhand der gängigen Bewertungsmethoden: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren, als auch mithilfe unserer langjährigen Erfahrung am Immobilien Markt, einen Maximalpreis für Ihr Haus oder Wohnung.
Aufgrund der o.g. Aspekte können wir auch relativ präzise berechnen, welchen Wertansatz eine Bank ermittelt.
Bergschadensverzicht
Bergschadensverzichte stellen im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen eine Besonderheit dar. Es handelt sich dabei um privatrechtliche Vereinbarungen, mit denen Schadensregulierungen zeitlich vorgezogen werden. Der Bergbaubetreiber gewährt dazu Kaufpreisnachlasse auf seine Grundstücke oder er leistet „vorgezogene“ Ausgleichzahlungen für mögliche Bergschäden auf Fremdgrundstücken. Im Gegenzug verzichtet der Grundstückbesitzer vollständig oder teilweise auf zukünftige Bergschadenersatzansprüche.
Bergschadensverzichte...:
Arten von Bergschadensverzichten:
Das Problem beim Verkauf:
Der Bergschadensverzicht hat aufgrund der o.g. Aspekte eine große Hürde beim Verkauf einer Immobilie zur Folge. Das größte Problem dabei ist, dass die Kaufinteressenten keine Bank finden, die bei einem Bergschadensverzicht eine Finanzierung in Aussicht stellt. Wenn, dann nur mit einer erheblichen Reduzierung des Kaufpreises, die dem Objekt in Zustand und Lage nicht gerecht wird.
Wir haben für diese Verkaufsproblematik zwei Lösungen zur Hand, die in der Vergangenheit schon zum Erfolg geführt haben. Sowohl bei dem Eigentümer als auch bei dem Kaufinteressenten.
Gerne erzählen wir Ihnen mehr über dieses Thema.
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Grunderwerbsteuer
Eine der größten Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie ist die Grunderwerbsteuer, mit mehreren tausend Euro (in NRW 6,5 % des Kaufpreises).
Doch wir haben 5 Tipps für Sie, die in vielen Fällen die Höhe der Grunderwerbsteuer reduziert:
(Anmerkung: Diese Tipps sind keine Steuerberatung! Es sind lediglich Hinweise und Empfehlungen. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Steuerauskunft an einen entsprechenden Steuerberater.)
Tipp 1: Beim Neubau getrennte Verträge oder Eigenleistung
Entscheiden sich Hauskäufer für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis anfallen:
- Wir empfehlen für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen.
- Außerdem sollten die beiden Verträge keinesfalls am gleichen Tag, sondern zeitlich möglichst weit auseinander abgeschlossen werden.
Bei einem einheitlichen Vorgang, also wenn zwischen Kauf und Bau ein „rechtlicher oder zumindest objektiver Zusammenhang" besteht, müssen Käufer hingegen auf Grundstück sowie Bauleistung Grunderwerbsteuer zahlen (BFH, II R 7/12). Bei diesen Fall raten wir, wenn möglich, vieles in Eigenleistung zu erbringen, denn wenn sich der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen verpflichtet, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast. Wer also selbst streicht, tapeziert oder Böden verlegt und sich so Handwerkerkosten spart, kann zudem die Grunderwerbsteuer reduzieren.
Tipp 2: Käufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer ebenfalls reduzieren.
Der Trick ist, bewegliche und unbewegliche Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag zu trennen. Denn Steuergegenstand sei lediglich die Immobilie selbst – und untrennbar mit dem Haus verbundenes Inventar, wie beispielsweise ein fest verbauter Wandschrank. Miterworbenes, bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, ein Kamin oder eine Sauna gelten wiederum als Zubehör. Um Steuern zu sparen empfehlen wir, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag aufzulisten. Die Finanzämter ziehen den Wert der beweglichen Gegenstände dann vom Kaufpreis der Immobilie ab. Wenn der Wert der Immobilie so sinkt, müssen Käufer weniger Steuern zahlen.
Tipp 3: Bei Eigentumswohnungen Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag vermerken
Immobilienkäufer, die sich für eine Eigentumswohnung entscheiden, können sich ebenfalls einen Teil der Grunderwerbsteuer sparen. Denn wer eine Wohnung kauft, erwirbt gleichzeitig einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese bildet die Eigentümergemeinschaft eines Wohnkomplexes für mögliche Renovierungsarbeiten am Gebäude.
Wir empfehlen diesen Anteil im Kaufvertrag gesondert auszuweisen, um so die Steuerlast reduzieren zu können.
- Das ist leider nicht mehr möglich
Tipp 4: Vermieter können Grunderwerbsteuer den Anschaffungskosten zurechnen und abschreiben
Immobilienkäufer, die ihre neu erworbene Immobilie vermieten möchten, können die Grunderwerbsteuer als Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen. Als Teil der Anschaffungskosten darf die Steuer zusammen mit dem Immobilienkaufpreis über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) funktioniert so:
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die AfA nur auf das Gebäude erfolgen darf, da sich das Grundstück im steuerlichen Sinne nicht abnutzt. Wer die Immobilie nur zum Teil vermietet, darf die Grunderwerbsteuer außerdem nur anteilig, entsprechend dem vermieteten Gebäudeteil, von der Steuer absetzen. Dabei ist es nicht möglich, die Grunderwerbsteuer auf den Mieter umzulegen.
Tipp 5: Bei Teilgewerbe Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen
Wer seine neue Immobilie ganz oder teilweise gewerblich nutzen will, kann ebenfalls steuerliche Vorteile geltend machen. In einem Teilgewerbe ist es möglich, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe nachträglich von der Steuer abzusetzen. Jedoch müssten die Eigentümer klar zwischen privatem und gewerblich genutztem Teil differenzieren. Dazu sollten sie den Kaufpreis im Kaufvertrag nach dem Verhältnis der privat und gewerblich genutzten Fläche aufteilen.
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